Tarifpolitik

Allgemeines

Durch den Abschluss von Tarifverträgen gestaltet der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks die Arbeitsbedingungen und die Verhaltensregeln für Mitarbeiter und Betriebe in seinem Einzugsbereich.

Wir führen regelmäßig Tarifverhandlungen mit dem Ziel, adäquate Rahmenbedingungen für die Verbandsmitglieder auszuhandeln. So werden regelmäßig Entgelttarife für das Verbandsgebiet Rheinland abgeschlossen, zuletzt etwa mit einer Laufzeit bis zum 31. Mai 2020.

Der im Verbandsgebiet geltende Manteltarifvertrag, der regelmäßig allgemeinverbindlich ist, regelt unter anderem die Kündigungsfristen, Arbeitszeiten, Zuschläge, Urlaub, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.

Wenn Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

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